Kriegerbrief

#1
Hi,
ich hab mich mal an die Erstellung eines Kriegerbriefs gewagt.
Leider funktioniert im Text {0} nicht, daher musste ich den Brief sogesehen ohne Namen des Kriegers ausstatten, kann man aber bei hohem RP Bedarf durch den Namen seines Kriegers ersetzen.

Nun meine anderen Überlegungen und Fragen

Was kann ich mit dem Kriegerbrief machen?

- Einerseits könnte man den Brief dazu verwenden um am Anfang des Spiels von Jadra oder dem Hetman durch das Empfehlungsschreiben etwas mehr Dukaten zu bekommen, vielleicht ein +10. Habe den Code mal überflogen diesbezüglich und könnte machbar sein.

- Als zweites Feature wäre es vielleicht interessant dass nur ein Krieger, durch vorweisen des Kriegerbriefs, in offiziellen Waffengeschäften einen "wahren" Zweihänder erwerben darf, dazu hab ich aber keine Idee und Ahnung wie man das im Code umsetzen könnte.

- Als drittes Feature könnte man noch an eine kleine Quest (oder Questreihe) denken, die nur gestartet wird, wenn man einen Krieger mit Kriegerbrief hat.

- Als letztes Feature könnte man eventuell noch in der alten Zwingfeste eine Dialogoption mit einbauen, in der man bei schon erstellten Kriegern sich seinen Kriegerbrief abholen kann und eventuell eine Dialogoption mit Meister Dramosch in welcher er den früheren Absolventen erkennt und somit ein bisschen mehr Dukaten oder andere Vorteile wie ein extra geschmiedetes Schwert für den Krieger oder ähnliches anbietet.

Was haltet Ihr davon?
Welche Ideen habt Ihr noch?

Anbei 2 Screenies wie der Brief jetzt aussieht im Betastadium, müsste natürlich bei einem Release noch die Bilder überarbeiten da ich die momentan aus der DSA Wiki habe.

LG
Dateianhänge
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#3
Wenn bestimmte Waffen und Rüstungsklassen Kriegern vorbehalten sind, dann muss der Krieger seine Kriegerbrief schon vorlegen um sie zu kaufen.

#4
Sehr schöne Idee, vor allem dass man nur damit eine zweihändige Klingenwaffe (nicht nur Zeeihänder) kaufen und besitzen darf. In der Region Thorwal gibt es zwei Kämpferschulen, einmal in Thorwal (Kämpferschule Ugdalfskronir) und einmal in Prem (Freie Kämpferschule der Trutzburg). Hat zufällig jemand von euch den Band "Klingentänzer"? Dort werden beide Schulen und deren Kriegerbrief sehr gut beschrieben. Ich befürchte ja, dass es ausgerechnet bei Thorwalern keine Briefe sondern Tätowierungen sind...
Bild


Tagebucheinträge der Helden des Nordens - "Nordlandtriologie-Sternenschweif"

Spielbericht - Dunkle Zeiten - "Helden der Geschichte"

Spielbericht - Wildermark - "Mit Wehenden Bannern"

#5
Auch beim Zusammentreffen (Zufallsbegegnungen in Stadt und unterwegs) sollten Krieger, Personen mit Zweihändern nach ihrem Kriegerbrief fragen. Solche Privilegien müssen ja geschützt werden.

#6
@ DSA Was ich so gelesen habe wird das mit den zweihändigen Waffen tragen nicht mehr so penibel kontrolliert, da auch viele Adlige Söldner in ihrem Dienst haben die gerne mal ne Zweihandwaffe tragen, also da werden gerne oft beide Augen zugedrückt, Ausnahme nach wie vor besteht bei den sogenannten "wahren" Zweihändern, da wird durchaus noch penibel kontrolliert.
Diese Kontrollen in die engine einzubringen wäre allerdings, zumindest für mich, etwas schwierig wenn nicht unmöglich, man könnte es nur unschön regeln indem die zweihandwaffen nur krieger, rondrageweihte und amazonen tragen dürfen.

@ Hindro wie willste das umsetzen? mit den normalen Leuten kannst ja ned interagieren und selber die NPCs anhaun wäre auch ziemlich viel Dialogschreiberei, welche NPCs tragen denn Zweihandwaffen? Oder meinst Du einfach ein Event einbauen bei dem so eine Begegnung stattfindet und der Krieger fragt, das wäre gut machbar denke ich.

#7
von welchen Zweihändern soll hier die Rede sein? nur von dem echten Zweihänder oder auch von Doppelkhunchomer und Bastardschwert? Wer eine Waffe tragen kann wird doch schon über das canuse im Gegenstand festgelegt, warum soll man dann extra auf einen Schein prüfen?
R.I.P. Riva HD

#8
Weils RP mässiger stimmiger ist und über canuse auch ungünstig geregelt.

Ich mach dir ein Beispiel

Rein körperlich gesehen kann ein Thorwaler auch einen Zweihänder tragen so gesehen nur darf er das nicht und darf ihn auch nicht kaufen.
D.h. er wird in keinem Laden einen Zweihänder verkauft bekommen da dies Adligen, Kriegern, Rondrageweihten usw. vorbehalten ist.

Findet der Thorwaler allerdings einen Zweihänder (Dungeon usw.) kann er den durchaus tragen und in der Wildnis wird das auch keinen interessieren, er sollte sich halt nicht in der Stadt damit erwischen lassen.

Daher ist das verbriefte Recht irgendwo sinnvoll und rp technisch interessanter als ein limt der engine.

Nur das Ganze vernünftig ins Spiel zu bekommen wird nicht so leicht.

#9
derzeit ist es doch so dass einige Zweihandwaffen sogar von Elfen oder Jägern genutzt werden können, mehr als in der NLT damals, trotzdem macht es einen großen Unterschied ob es ein Krieger ist oder ein anderer, denn die anderen haben einfach viel schlechtere Kampfwerte.

Ist das Projekt eines Kriegerbriefs denn als Feature Request, als Idee für Schweif HD Vanilla oder einfach als Mod gedacht?

Alle Zweihandwaffen nur für Krieger zu reservieren würde ich nicht so gerne sehen, auch wenn es vielleicht korrekt wäre so. Ich bin halt einer der mehreren Klassen gewisse Waffen zugesteht, deshalb habe ich auch alle Waffen für mindestens 2 Klassen freigeschaltet, aber das nur am Rande. Ich tanze hier sowieso öfter aus der Reihe, wenn es um RP-Spezialitäten geht.

Aber als Idee ist das sicher interessant.

Und was die Zweihänder angeht: Haben die Gardisten in Thorwal nicht auch Zweihänder als Waffen?
R.I.P. Riva HD

#10
Ich glaub ich tanz da mehr aus der Reihe als Du^^

Ich hab es jetzt nur als Mod angedacht, weiss aber nicht genau was denn sich überhaupt umsetzen lässt und was ich schaffe, Java is nicht meins, aber we will see.

Natürlich wäre das ganze auch ne Nette Idee für ein Feature oder für Schweif, aber das entscheiden andere.

Ich finde es jetzt auch nicht so was Wichtiges was unbedingt rein müsste ins Spiel, da gibts genug andere Sachen die da eher geregelt gehören, aber als ne Idee für die Zukunft why not.

LG

#11
Wichtig: die Rede ist hier von Zweihandschwertern, also Zweihänder, Andergaster, Doppelkunchomer, Boronsichel und nicht von Zweihandhiebwaffen wie Barbarenstreitaxt, Kriegshammer (der übrigens auch Einhändig geführt werden kann) oder Warunker Hammer. Auf letztere Waffen erhebt der Adel und die Kriegerschaft eher keinen Anspruch. Also bitte richtig lesen was ich schreibe Lippens. Das Bastardschwert und der Anderthalbhänder sind Waffen zur Anderthalbhand, mit denen man im Kampf oft umgreift, also mal einhändig, mal zweihändig geführt werden. Über die könnte man sich IT streiten. Aber richtige Zweihandschwerter sind gerade zur Zeit der NLT noch harten Regeln unterworfen, auch gesellschaftlich. Das bedeutet ein Stadtgardist (der ganz sicher in Thorwal keinen Zweihänder trägt) dürfte einen entwaffnen, den Einlass in die Stadt verwehren und einen sogar einkerkern wenn man mit so einer Waffe erwischt wird als 'Gemeiner' Kämpfer. In der Zeit nach der NLT weicht diese Gesetzgebung aber immer weiter auf und sogar ganze Söldnerbanner, sogenannte 'Doppelsöldner' werden ausgehoben und in guten Sold gestellt, so dass das in der aktuellen Aventurischen Zeit dreißig Jahre später kaum noch jemanden interessiert. Zur Zeit der NLT ist es also mehr eine gesellschaftliche Regelung.
Bild


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