Verfasst: 08. Aug 2013, 21:08
In dem Fall empfehle ich Dir die Nutzung der Verbraucherzentrale (http://www.verbraucherzentrale.de/). Da das Spiel in Deutschland vertrieben wird nehme ich an, dass in diesem Fall auch deutsches Recht gilt. Eine vergleichbare Einrichtung wird aber bestimmt auch in Österreich existieren.
Desweiteren findest Du ein Musterformular zur Mängelanzeige unter: http://www.vz-berlin.de/mediabig/45581A.pdf
Dort kannst Du eine Frist zur Nachbesserung setzen. Ich empfehle allerdings diese großzügig zu gewähren (z.B. einen Monat). Eventuell hast Du Glück und das Spiel ist bis dahin in einem spielbaren Zustand; wenn nicht solltest Du damit auf der sicheren Seite sein um Regress einzufordern.
Ob es sich allerdings lohnt dafür einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen steht auf einem anderen Blatt und wage ich zu bezweifeln. Was Du in jedem Fall machen kannst ist bei der Verbraucherzentrale oder Deinem Verbraucherschutzministerium Beschwerde einzureichen; das ist nämlich kostenlos.
Desweiteren findest Du ein Musterformular zur Mängelanzeige unter: http://www.vz-berlin.de/mediabig/45581A.pdf
Dort kannst Du eine Frist zur Nachbesserung setzen. Ich empfehle allerdings diese großzügig zu gewähren (z.B. einen Monat). Eventuell hast Du Glück und das Spiel ist bis dahin in einem spielbaren Zustand; wenn nicht solltest Du damit auf der sicheren Seite sein um Regress einzufordern.
Ob es sich allerdings lohnt dafür einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen steht auf einem anderen Blatt und wage ich zu bezweifeln. Was Du in jedem Fall machen kannst ist bei der Verbraucherzentrale oder Deinem Verbraucherschutzministerium Beschwerde einzureichen; das ist nämlich kostenlos.